Fachbereiche

Absturzsicherung

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Bei verschiedenen Alarmbildern wird der Gerätesatz Absturzsicherung als Einsatzmittel alarmiert. Dies kommt vor allem dann vor, wenn z.B. eine Person gesichert werden muss, bei der die Möglichkeit eines Absturzes mit erheblicher Verletzungsgefahr nicht auszuschließen ist. Damit es in solch einem Fall nicht zum Sturz kommt, muss der Feuerwehrangehörige in der Lage sein, sich selbst und die Person dementsprechend sichern zu können.

Aus diesem Grund darf der Gerätesatz Absturzsicherung auch nur von entsprechend ausgebildeten Personen angewendet werden.

Diese Lehrgänge für die Feuerwehr-Männer und -Frauen werden seit 2013 auch am Standort in Gundelfingen ausgebildet

Die Voraussetzungen für das bedienen des Gerätesatz Absturzsicherung sind:

- abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung des Feuerwehrangehörigen

- Mindestalter des Feuerwehrangehörigen 18 Jahre

- mängelfreier und geprüfter Gerätesatz Absturzsicherung

Die Einsatzgrenze des Gerätesatz Absturzsicherung endet mit einem freiem Hängen im Seil im Auf- und/oder Abstieg. Mehr ist nur mit der Zusatzausbildung zum Höhenretter erlaubt. Einzige Ausnahme:  Selbstrettung bei Lebensgefahr, notfalls auch mit Feuerwehrleine.

Atemschutzgeräteträger

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Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät zu tragen. Des weiteren darf der Atemschutzgeräteträger nicht an Raumangst leiden und muss besonders unter Stress besonnen handeln können.

Atemschutzgeräte sollen bei der Arbeit oder Rettung:

  • verhindern, dass Atemgifte eingeatmet werden
  • ermöglichen, in einer Umgebungsatmosphäre ohne Sauerstoff zu arbeiten

für die Aufnahme der Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger ist erforderlich:

  • Eine einmalige erfolgreiche Ausbildung zum Tragen von Atemschutzgeräten
  • Eine jährliche Belastungsübung in einer nach DIN 14093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage
  • Eine jährliche praktische Einsatzübung, bei der möglichst unter Einsatzbedingungen einsatztypische Tätigkeiten auszuführen sind

Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa bei engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit einer Seilsicherung vorgehen. Grundsätzlich ist die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jeden Angriffsweg vorgeschrieben.

Zusätzlich dazu wird bei einer Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen u. a. der Einsatzbeginn, das Erreichen des Zielorts, aktuelle Aufenthaltsorte sowie der im Gerät vorhandene Druck dokumentiert.

Maschinisten

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Der Maschinist für Löschfahrzeuge ist in erster Linie mit allen Aufgaben rund um Feuerwehrfahrzeuge betraut. Er fährt Fahrzeug und Manschaft sicher zum Einsatzort und zurück. Er bedient und überwacht mit seinem fundietem technischen Wissen die Feuerlöschkreiselpumpe sowie die im Löschfahrzeug eingebauten (z.B.Schaumzumischanlage) oder mitgeführten Aggregate (z.B. Stromerzeuger). Der Maschinist unterstütz bei der Entnahme der Geräte, ist für die ordnungsgemäße Verlastung der Geräte im Fahrzeug verantwortlich und meldet Mängel an den Einsatzmitteln dem Einheitsführer. Bei Bedarf kan er auch noch anderweitige Tätigkeiten übernehmen (z.B. Atemschutzüberwachung)

Drehleitermaschinisten haben zusätzlich zum Maschinisten für Löschfahrzeuge ein mehrtätgige Spezialausbildung für Drehleitern absolviert. Sie sind dafür verantwortlich die Drehleiter fachgerecht zu positionieren und zu bedienen. Desweiteren überwachen Sie alle Bewegungen und Funktionen der Drehleiter.

Um zu jeder Zeit in jeder Situation richtig reagieren zu könnrn, führen die Maschinisten regelmäßige Übungen und Bewegungsfahrten durch.